Jugendherberge Bayrischzell
Posted on: December 14th, 2008Nachdem die wenigen EDV-Stellen, die ich finden konnte, alle besetzt waren, beschloss ich, mich beim Deutschen Jugendherbergswerk nach einer neuen Zivildienststelle umzusehen. Ich erhoffte mir dort eine angenehme Mischung abwechslungsreicher Tätigkeiten (Hausarbeit, Gartenarbeit, Empfang der Gäste, Telefondienst etc.), auf jeden Fall keine monotone Tätigkeit. Außerdem ist die Übersicht über die verfügbaren Zivistellen beim DJH relativ schnell zu erlangen, im Gegensatz zu anderen Stellen. Ich begann, sämtliche Jugendherbergen in Bayern anzurufen und nach einer freien Stelle zu fragen. Erstaunlich, wie man teilweise angemault wird, wenn man eröffnet, dass man die Stelle möglichst bald einnehmen möchte, und wenn man dann erwähnt, dass es aufgrund eines Zivildienststellenwechsels so dringend ist, wissen viele immernoch nicht, was los ist. Oder man macht es wie das Haus International in München und lässt mich erst die ganze Geschichte, warum der Wechsel notwendig ist, erzählen, um mir dann zu eröffnen, dass man bereits zig mehr Zivis dahätte als eigentlich erlaubt und man mich auf keinen Fall aufnehmen könnte.
Die meisten Jugendherbergen hatten erst wieder ab Februar, manche erst deutlich später wieder eine Stelle frei, meist hieß es, im November oder Dezember würden nunmal selten welche frei werden. Das wundert mich, denn wenn der Zivildienst 9 Monate (ein Dreiviertel-Jahr) dauert, müssten ja alles Vierteljahr irgendwo Stellen frei werden, sofern die Stellen dauerhaft besetzt sind. Zieht man zur Überlegung hinzu, dass viele Gymnasiasten im Juli, viele im August, viele im September und einige im Oktober mit dem Zivildienst beginnen, müsste es ja eigentlich jeden Monat freie Stellen geben.
Jedenfalls habe man bei vielen Jugendherbergen gehört gehabt, dass die DJH Dachau dringendst einen neuen Zivildienstleistenden suche, da einer „abgesprungen“ sei. Als ich in Dachau anrief, eröffnete man mir, dass man eventuell eine Stelle frei hätte, über mich aber erst in drei Wochen entscheiden könne, da die Chefin derzeit im Urlaub sei. Sehr „dringendst“.
Irgendjemand war ganz enthusiastisch und listete mir die „größten“ Jugendherbergen in Bayern auf, die „immer auf der Suche nach Zivis“ seien. Das Haus International hatte ich ja bereits angerufen, die Jugendherberge in Passau eröffnete mir, gar keine Zivildienstleistenden zu beschäftigen, die in Oberstdorf war gar nicht zu erreichen (muss ja ein Mordsbetrieb sein) und die in Lindau hatte ebenfalls keine Stelle frei.
Jedenfalls boten mir drei Jugendherbergen am Alpenrand an, die Sache abzusprechen und mich zurückzurufen, tatsächlich tat das dann auch eine, die in Bayrischzell, Landkreis Miesbach. Am nächsten Abend fuhr ich also direkt dort vorbei.
Nach beidseitiger Zusage lag mir die Einberufung innerhalb eines Tages vor. Wenn es darum geht, jemanden loszuwerden, scheint das Bundesamt für Zivildienst etwas schneller zu sein als wenn es darum geht, jemanden zu gewinnen (meine Verweigerung hatte man nach zwei Monaten noch nicht akzeptiert).
Bis Ende Dezember ist Schließzeit, wir haben ein paar Renovierungs- und Putzarbeiten durchgeführt, danach ist die Aufgabe wieder, die Zimmer vorzubereiten, zu reinigen und in der Küche zu helfen. Die Tätigkeit mag vielleicht nicht ganz so lehrreich zu sein wie das, was ich an der Uniklinik Ulm gemacht habe, aber dafür gefällt mir die Atmosphäre sehr gut, da die Zivis alle dort wohnen und man so in guter Gesellschaft ist. (An der Uniklinik hatte ich kaum Kontakt zu Gleichaltrigen.) Die Landschaft gibt natürlich auch so einiges her.
Die Jugendherberge liegt auf dem Sudelfeldpass auf 1200 Metern Höhe. Die nächste Ortschaft, Bayrischzell, ist 5 km entfernt und hat etwa 1000 Einwohner. Zuhause in Ingerkingen, ebenfalls 1000 Einwohner, nächste größere Stadt etwa 10 km entfernt, haben wir 446 kbit/s bei einer Pingzeit von bis zu 15 Sekunden. Im hinterletzten Eck, in den Alpen, fernab jeglicher Zivilisation, ist das Internet etwa 1500 kbit/s schnell!
Jedenfalls wohne ich ab 27. Dezember wieder dort in der Jugendherberge (derzeit habe ich Urlaub wegen Schließzeit), das einzige, worauf ich noch gespannt bin, ist, wie ich mit dem Auto dort hinkomme, wenn alles zugeschneit ist.
Deutsches Recht II / Zivildienststellenwechselzwang
Posted on: December 14th, 2008In Deutschland muss ein jeder junger Mensch 9 Monate Zwangsarbeit leisten, sofern er von bestimmten Leuten als körperlich in der Lage erachtet wird, Soldat zu sein, unabhängig davon, ob diese angeblichen körperlichen Fähigkeiten für die Ausübung der Zwangsarbeit vonnöten sind. Frauen werden automatisch als ungeeignet eingestuft, Männer müssen sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen, die unter Anderem eine Untersuchung des Urins, ein genaues Horchen auf Herz- und Lungenfunktion, eine Einschätzung des Äußeren des Körpers und das Betasten eines willkürlich ausgewählten Teils des Geschlechtsorgans während eines erzwungenen Hustens einschließt. Weiterhin werden sie zu ihrer Krankheitsgeschichte, zu der ihrer Verwandten und zu ihrer psychischen Belastbarkeit befragt.
Beim Antritt des Zivildienstes wird eine weitere „Untersuchung“ durchgeführt. Hier wird der Zivildienstleistende zu seiner vergangenen und aktuellen Krankheitsgeschichte befragt und hat per Vertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Urin wird erneut untersucht. Da der Zwangsarbeiter während der Zeit seiner Beschäftigung über eine spezielle Krankenversicherung versichert ist, die nur in bestimmen Fällen zahlen will, soll so sicher gestellt werden, dass es für sie nicht zu teuer wird.
Arbeitet der Zivildienstleistende in einem Krankenhaus, so muss er ein drittes Mal „gemustert“ werden. In einer Gewerkschaftsverordnung steht, dass alle Mitarbeiter eines Krankenhauses auf einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz untersucht werden müssen. Der Grund: Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, an Hepatitis B zu erkranken, wenn man mit Blut in Berührung kommt. Und auch Mitarbeiter der EDV-Abteilung oder andere, die nie mit Patienten Kontakt haben, könnten ja unter mysteriösen Umständen mit Blut Kontakt haben.
Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter für Krankheiten oder Verletzungen, die sich dieser während des Arbeitsverhältnisses zuzieht, zu entschädigen, indem er ihm einerseits eine bestimmte Behandlung finanziert und andererseites eventuell eine Rente bezahlt. Da aber im Falle von Hepatitis B nicht nachweisbar ist, ob die „Infektion“ innerhalb der Arbeitsstelle oder außerhalb geschehen ist, kann nicht eindeutig entschieden werden, ob die Krankenkasse oder die Arbeitnehmerversicherung die Kosten tragen müsste, deswegen wird die Impfung vorgeschrieben.
Um sicherzustellen, dass ein Schutz vorliegt, reicht der Eintrag im Impfpass den Ärzten nicht aus. Es muss das Blut des Mitarbeiters untersucht werden, um festzustellen, ob die Impfung anscheinend erfolgreich war. Um das Blut zu untersuchen, muss der Mensch körperlich versehrt werden, indem ihm mit einer Nadel Blut entnommen wird.
Bei mir wollte die Untersuchung einen Monat nach Dienstantritt durchgeführt werden. Als ich die Blutabnahme verweigerte, versuchte mir die Ärztin wie immer ein schlechtes Gewissen einzureden. Nachdem das nicht funktionierte, tat sie so, als fühlte sie sich persönlich durch meine Einstellung angegriffen. Als auch das keine Wirkung zeigte, begann sie, sich über mich lustig zu machen und füllte schließlich den Untersuchungsbogen mit einem in ihrer Erbostheit hingekrakelten „Untersuchung nicht durchführbar, der Mitarbeiter verweigert jegliche Form der Blutabnahme“ aus.
Einige Tage später wurde mir eröffnet, dass ich meine Zivildienststelle in absehbarer Zeit wechseln müsste. (Nebenbei: Es verletzt eindeutig die Schweigepflicht, zu erwähnen, dass bisher kein anderer Mitarbeiter eine Blutabnahme verweigert hat.) Sofort wurde mir der Patientenkontakt (ich musste bis dahin einmal in der Woche einem Patienten die Elektroden für ein EKG anlegen) untersagt, mit der Begründung, man wisse nicht, welche Krankheit ich verheimlichen wolle und wolle eine Gefährdung der Patienten ausschließen. Also versetzte man mich in die technische Versorgungszentrale, bis ich eine neue Stelle gefunden hätte. Komischerweise befürchtete man nicht, dass ich Giftgas in die Luftversorgungsanlage des Krankenhauses einleiten würde, zu der ich dort Zugang hatte. Oder eine Bombe in einen Wäschebehälter installieren, die dort vollautomatisch auf die Stationen versandt wurden.
Wenige Leute (Anerkennung an die vier) hatten Verständnis für meine Entscheidung.
Argument 1: Die Blutuntersuchung dient dem Schutz des Mitarbeiters. Das kann allerdings nicht stimmen, denn an Praktikanten wird die Untersuchung nicht durchgeführt, und an einem Viertel der Mitarbeiter, mit denen ich über die Sache sprach, war ebenfalls keine Untersuchung durchgeführt worden, obwohl diese teilweise regen Patientenkontakt hatten. (Die Leute, die sich verantwortlich fühlten, mich mit diesem Argument zu überzeugen, fühlten sich nicht verantwortlich für diese Tatsache und gaben die Verantwortung plötzlich an andere ab.)
Argument 2: Die Blutuntersuchung dient dem Schutz der Patienten. Das kann allerdings nicht stimmen, wie verantwortungslos wäre es denn gewesen, dass ich einen Monat lang ohne Untersuchung Patientenkontakt hatte?
Argument 3: Die Folgen einer Hepatitis-B-Erkrankung überwiegen stark, eine Blutabnahme ist doch nur ein kleiner Pieks. Dazu sage ich: Dass ich in dem Krankenhaus Hepatitis-B-gefährdet bin, ist alles andere als nachgewiesen, und mit einem „kleinen Pieks“ vergleichbar ist eine Blutabnahme auch nicht. (Wie erklärt ihr euch, dass eine Frau bei einer Vergewaltigung Schmerzen empfindet, obwohl mit ihr körperlich das gleiche passiert wie bei gewolltem Sex?)
Ich fasse also zusammen: Das schulmedizinische Hirngespinst von Risiken und Wahrscheinlichkeiten stellt fest, dass ich im Dienst Hepatitis-B-gefährdet bin. Weil rechtlich nicht klar ist, wer im Falle einer Hepatitis-Erkrankung eine Behandlung bezahlen müsste, die ich ablehnen würde, muss ich auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten. Und weil ich das nicht tue, hält man mich für nicht in der Lage, selbst für mich zu entscheiden und das „Risiko“ auf mich zu nehmen und verbietet mir deshalb, in einem Krankenhaus zu arbeiten. Zusätzlich führt meine Berufung auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit zu Misstrauen unter Menschen, die mir einst Patientendaten und Patienten anvertrauten.
Unser deutscher Sozialstaat hat es tatsächlich geschafft, mich von meiner Zwangsarbeit zu feuern!
Deutsches Recht I
Posted on: December 1st, 2008http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,593141,00.html
„Die Nacktspiele seien erst bekannt geworden, als eine Mutter berichtete, dass ihr Sohn ihr von einem sexuellen Kontakt zwischen einem Jungen und einem Mädchen erzählt habe.“
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/nacktraum-kita-fuer-4-wochen-geschlossen_artikel_1225959928922.html
„Rund zwei Drittel der Kinder würden von ihren Eltern derzeit aus Verunsicherung zu Hause behalten, sagte der Sprecher.“
Die armen Kinder werden nie wieder richtig lieben können… wenn sie ihre Tracht Prügel von den Eltern erhalten haben, ein sexueller Kontakt zwischen einem Jungen und einem Mädchen ist schließlich eine abscheuliche Sünde! Geradezu widernatürlich!