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Deutsches Recht II / Zivildienststellenwechselzwang

In Deutschland muss ein jeder junger Mensch 9 Monate Zwangsarbeit leisten, sofern er von bestimmten Leuten als körperlich in der Lage erachtet wird, Soldat zu sein, unabhängig davon, ob diese angeblichen körperlichen Fähigkeiten für die Ausübung der Zwangsarbeit vonnöten sind. Frauen werden automatisch als ungeeignet eingestuft, Männer müssen sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen, die unter Anderem eine Untersuchung des Urins, ein genaues Horchen auf Herz- und Lungenfunktion, eine Einschätzung des Äußeren des Körpers und das Betasten eines willkürlich ausgewählten Teils des Geschlechtsorgans während eines erzwungenen Hustens einschließt. Weiterhin werden sie zu ihrer Krankheitsgeschichte, zu der ihrer Verwandten und zu ihrer psychischen Belastbarkeit befragt.

Beim Antritt des Zivildienstes wird eine weitere „Untersuchung“ durchgeführt. Hier wird der Zivildienstleistende zu seiner vergangenen und aktuellen Krankheitsgeschichte befragt und hat per Vertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Urin wird erneut untersucht. Da der Zwangsarbeiter während der Zeit seiner Beschäftigung über eine spezielle Krankenversicherung versichert ist, die nur in bestimmen Fällen zahlen will, soll so sicher gestellt werden, dass es für sie nicht zu teuer wird.

Arbeitet der Zivildienstleistende in einem Krankenhaus, so muss er ein drittes Mal „gemustert“ werden. In einer Gewerkschaftsverordnung steht, dass alle Mitarbeiter eines Krankenhauses auf einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz untersucht werden müssen. Der Grund: Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, an Hepatitis B zu erkranken, wenn man mit Blut in Berührung kommt. Und auch Mitarbeiter der EDV-Abteilung oder andere, die nie mit Patienten Kontakt haben, könnten ja unter mysteriösen Umständen mit Blut Kontakt haben.

Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter für Krankheiten oder Verletzungen, die sich dieser während des Arbeitsverhältnisses zuzieht, zu entschädigen, indem er ihm einerseits eine bestimmte Behandlung finanziert und andererseites eventuell eine Rente bezahlt. Da aber im Falle von Hepatitis B nicht nachweisbar ist, ob die „Infektion“ innerhalb der Arbeitsstelle oder außerhalb geschehen ist, kann nicht eindeutig entschieden werden, ob die Krankenkasse oder die Arbeitnehmerversicherung die Kosten tragen müsste, deswegen wird die Impfung vorgeschrieben.

Um sicherzustellen, dass ein Schutz vorliegt, reicht der Eintrag im Impfpass den Ärzten nicht aus. Es muss das Blut des Mitarbeiters untersucht werden, um festzustellen, ob die Impfung anscheinend erfolgreich war. Um das Blut zu untersuchen, muss der Mensch körperlich versehrt werden, indem ihm mit einer Nadel Blut entnommen wird.

Bei mir wollte die Untersuchung einen Monat nach Dienstantritt durchgeführt werden. Als ich die Blutabnahme verweigerte, versuchte mir die Ärztin wie immer ein schlechtes Gewissen einzureden. Nachdem das nicht funktionierte, tat sie so, als fühlte sie sich persönlich durch meine Einstellung angegriffen. Als auch das keine Wirkung zeigte, begann sie, sich über mich lustig zu machen und füllte schließlich den Untersuchungsbogen mit einem in ihrer Erbostheit hingekrakelten „Untersuchung nicht durchführbar, der Mitarbeiter verweigert jegliche Form der Blutabnahme“ aus.

Einige Tage später wurde mir eröffnet, dass ich meine Zivildienststelle in absehbarer Zeit wechseln müsste. (Nebenbei: Es verletzt eindeutig die Schweigepflicht, zu erwähnen, dass bisher kein anderer Mitarbeiter eine Blutabnahme verweigert hat.) Sofort wurde mir der Patientenkontakt (ich musste bis dahin einmal in der Woche einem Patienten die Elektroden für ein EKG anlegen) untersagt, mit der Begründung, man wisse nicht, welche Krankheit ich verheimlichen wolle und wolle eine Gefährdung der Patienten ausschließen. Also versetzte man mich in die technische Versorgungszentrale, bis ich eine neue Stelle gefunden hätte. Komischerweise befürchtete man nicht, dass ich Giftgas in die Luftversorgungsanlage des Krankenhauses einleiten würde, zu der ich dort Zugang hatte. Oder eine Bombe in einen Wäschebehälter installieren, die dort vollautomatisch auf die Stationen versandt wurden.

Wenige Leute (Anerkennung an die vier) hatten Verständnis für meine Entscheidung.

Argument 1: Die Blutuntersuchung dient dem Schutz des Mitarbeiters. Das kann allerdings nicht stimmen, denn an Praktikanten wird die Untersuchung nicht durchgeführt, und an einem Viertel der Mitarbeiter, mit denen ich über die Sache sprach, war ebenfalls keine Untersuchung durchgeführt worden, obwohl diese teilweise regen Patientenkontakt hatten. (Die Leute, die sich verantwortlich fühlten, mich mit diesem Argument zu überzeugen, fühlten sich nicht verantwortlich für diese Tatsache und gaben die Verantwortung plötzlich an andere ab.)

Argument 2: Die Blutuntersuchung dient dem Schutz der Patienten. Das kann allerdings nicht stimmen, wie verantwortungslos wäre es denn gewesen, dass ich einen Monat lang ohne Untersuchung Patientenkontakt hatte?

Argument 3: Die Folgen einer Hepatitis-B-Erkrankung überwiegen stark, eine Blutabnahme ist doch nur ein kleiner Pieks. Dazu sage ich: Dass ich in dem Krankenhaus Hepatitis-B-gefährdet bin, ist alles andere als nachgewiesen, und mit einem „kleinen Pieks“ vergleichbar ist eine Blutabnahme auch nicht. (Wie erklärt ihr euch, dass eine Frau bei einer Vergewaltigung Schmerzen empfindet, obwohl mit ihr körperlich das gleiche passiert wie bei gewolltem Sex?)

Ich fasse also zusammen: Das schulmedizinische Hirngespinst von Risiken und Wahrscheinlichkeiten stellt fest, dass ich im Dienst Hepatitis-B-gefährdet bin. Weil rechtlich nicht klar ist, wer im Falle einer Hepatitis-Erkrankung eine Behandlung bezahlen müsste, die ich ablehnen würde, muss ich auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten. Und weil ich das nicht tue, hält man mich für nicht in der Lage, selbst für mich zu entscheiden und das „Risiko“ auf mich zu nehmen und verbietet mir deshalb, in einem Krankenhaus zu arbeiten. Zusätzlich führt meine Berufung auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit zu Misstrauen unter Menschen, die mir einst Patientendaten und Patienten anvertrauten.

Unser deutscher Sozialstaat hat es tatsächlich geschafft, mich von meiner Zwangsarbeit zu feuern!

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