Candid’s brain

Gründe für den Datenschutz

Posted on: May 3rd, 2009

Im Gegensatz zu sinnlos einschränkenden Gesetzen wie dem Inzest-, Drogen-, Pornografieverbot und dem Ladenschlussgesetz sind es in Bezug auf die totale Überwachung die Gegner, die hier ihren Standpunkt niemals vernünftig begründen und ihn als offensichtlich darstellen. Hier also zwei vernünftige Gründe für den Datenschutz.

Grund 1: Nicht alles, was verboten ist, ist auch schlimm. Beispiele:

  • Jemand hat eine Liebesbeziehung zu seinem Adoptiv- oder gleichgeschlechtlichen Geschwister.
  • Jemand raucht ab und zu aus Spaß Marihuana, ohne davon abhänig zu sein.
  • Der einzige Fahrer um 3 Uhr nachts auf einem Autobahnstück, auf dem 100 km/h erlaubt sind, fährt 150.
  • Ein muslimischer Mann heiratet mehrere Frauen.
  • Ein minderjähriges Pärchen hat in den USA Geschlechtsverkehr.
  • Jemand fährt tagsüber mit einem Fahrrad durch die Stadt, das keinen Dynamo hat.
  • Ein Naturfreund übernachtet auf einer Reise fernab der Zivilisation in einem Wald.
  • Ein Obdachloser übernachtet auf einer Parkbank.

All diese „Verbrechen“ werden in unserer Welt mehr oder weniger schlimm bestraft, einige davon mit Gefängnis. Die Gesetze hierzu werden von unserer Gesellschaft nur geduldet, weil jeder weiß, dass in diesen „minderschweren“ Situationen niemand sie kontrolliert. In einer Gesellschaft der totalen Überwachung wird jedes Verbrechen entdeckt und bestraft, und solange Gesetze keine Ausnahmen in minderschweren Fällen machen und der Trend weiterhin dahin geht, den Bürgern immer mehr Sachen zu verbieten, wird die Freiheit dadurch in großem Maße unnütz eingeschränkt. Weiterhin wird in unserer Gesellschaft diverses „unsittliches“ Verhalten geächtet, und wenn Daten in private Hände gelangen, wird man unter Umständen von der Gesellschaft für sein Verhalten „bestraft“. Darüberhinaus kann jegliches Gesetz (zum Beispiel ein Verbot der öffentlichen Bekenntnis zu einer politischen Richtung) nach der (illegalen) Einführung sofort durchgesetzt und damit das rechtliche Vorgehen dagegen verhindert werden.

Grund 2: Aus Risikofaktoren lässt sich Profit schlagen, diese sind jedoch keine Ursachen. Beispiele:

  • Anhand des Kaffeekonsums (überwachbar zum Beispiel bei Auswertung der Einkäufe mit elektronischem Geld) eines Menschen lässt sich statistisch auf den Stress schließen, den dieser in der Arbeit hat. Da Stress Krankheiten verursacht, würden seine Krankenkassenbeiträge erhöht oder ihm im Krisenfall sogar eine Krankenversicherung verwährt, und das ebenso jemandem, der keinen Stress hat und Kaffee aus Genussgründen trinkt.
  • Jemand, der häufig Besuch aus dem islamischen Ausland bekommt (nachweisbar zum Beispiel durch RFID-Chips in Reisepässen), ist statistisch gesehen wahrscheinlicher ein Mitglied einer islamistischen Organisation. Dadurch geraten auch Unschuldige (zum Beispiel solche, die viele Geschäftspartner einladen) unter Verdacht, und unter einer großen Zahl unschuldiger Verdächtiger gibt es aufgrund der Ermittlungs-Fehlerquote immer ein paar, die schuldig gesprochen werden.

Die Menschen dürften also aus statistischen Gründen bestimmte Dinge nicht mehr tun, weil sie sonst unter Verdacht geraten würden. Wer nun sagt, dass die Menschen nunmal in unserer Welt auf bestimmte Dinge verzichten müssten, um die Sicherheit sicherzustellen und Verbrechen zu bekämpfen, dem sei gesagt, dass der Sinn unserer Staaten und das Hauptziel unserer selbst immernoch nicht ist, in einer Welt ohne Verbrechen zu leben, sondern das zu tun und tun zu können, was wir wollen.

Solariumverbot für Minderjährige

Posted on: March 13th, 2009

Ich zitiere http://www.express.de/nachrichten/news/gesundheit-2008/solarium-verbot-fuer-minderjaehrige_artikel_1235811361200.html. Ein Gesetzentwurf „zum Strahlenschutz“ will Minderjährigen den Zugang zum Solarium verbieten. Begründung: Für Kinder und Jugendliche, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöhe die künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich, begründete das Ministerium das geplante Nutzungsverbot.. So ein Blödsinn.

Politiker und Mediziner scheinen sich nicht im Klaren darüber zu sein, was ein „Risiko“ ist. Ich nehme es mal als erwiesen an, dass UV-Strahlung auf die Haut das Hautkrebsrisiko „erhöht“. Was das bedeutet: Der Anteil der Menschen, die unter Hautkrebs leiden, ist unter denen, die mehr UV-Strahlung auf die Haut abbekommen, größer als unter denen mit weniger UV-„Belastung“.

Ich erinnere mich kurz an Kapitel 1 des Buches „Psychologie“ von P. G. Zimbardo. In einem Abschnitt erfindet er eine Studie, die besagt, dass Studenten, die rauchen, schlechter in Klausuren abschneiden als Studenten, die nicht rauchen. Es gibt nicht etwa nur eine Möglichkeit, was das bedeutet, sondern vier:

  1. Zigarettenrauch schadet in irgendeiner Weise der Intelligenz, dem Gedächtnis, dem Konzentrationsvermögen oder sonst etwas, das sich direkt oder indirekt auf die Zensuren auswirkt (das wäre das, was die Bildzeitung aus einer solche Studie sofort schließen würde.)
  2. Studenten, die schlechte Noten schreiben, beginnen aus Frust oder aus anderen Gründen zu rauchen
  3. Ein externer Faktor verursacht beides, denkbar wäre zum Beispiel, dass partybegeisterte Studenten statistisch gesehen öfter rauchen, gleichzeitig aber weniger Zeit und Lust zum Lernen haben und deshalb schlechter abschneiden
  4. Der Zusammenhang ist Zufall.

Klar ist, dass es allerhöchstens Zufall wäre, wenn unter Zutreffen von Variante 2, 3 oder 4 das Einstellen des Rauchens eine Verbesserung der Zensuren zur Folge hätte.

Wir nehmen also wieder an: Menschen, die mehr UV-Strahlung auf die Haut abbekommen, leiden statistisch gesehen häufiger an Hautkrebs als Menschen mit weniger UV-„Belastung“. Das bedeutet lange, lange nicht das, was heutzutage jedes Kind beigebracht bekommt, nämlich dass UV-Strahlung Hautkrebs verursacht, und erst recht nicht, dass eine Einstellung der UV-Belastung das Hautkrebsrisiko senkt.

Was wäre, wenn nicht die UV-Strahlung Ursache für den Hautkrebs ist, sondern zum Beispiel, aus welchen Gründen auch immer, Menschen, die sich schlicht mehr um ihr Äußeres sorgen, hautkrebsgefährdeter wären als Menschen, die ihr Aussehen so akzeptieren, wie es ist. Ich kann wohl in Anbetracht aktueller Schönheitsideale davon ausgehen, dass statistisch gesehen Leute, die diesen Schönheitsidealen folgen wollen, sich zwecks Bräunung öfter UV-Strahlung aussetzen als die anderen (und sich noch „öfterer“ ins Solarium begeben als die anderen). Und schon wäre der Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs hergestellt, und freilich würde es am Hautkrebsrisiko nichts ändern, die Bräunung zu unterlassen, es höchstens erhöhen, wenn dem Schönheitsideal noch weniger gefolgt werden kann als ohnehin.

Wer Menschen schützen will, indem er versucht, Risiken zu senken, der wird die Menschen immer weiter in ihrer Freiheit einschränken, die Risiken jedoch werden gleich bleiben. Wer aus einem statistischen Zusammenhang urteilt, dass UV-Strahlung Hautkrebs verursacht, der müsste auch behaupten, dass Speiseeis das Hautkrebsrisiko erhöht, schließlich sind die Menschen dort, wo es heiß ist und deshalb mehr Eis gegessen wird, mehr UV-Strahlung ausgesetzt. Und kein Mensch würde Teenagern zu ihrem Schutze das Eisessen untersagen.

Ein weiterer fehlbegründeter Versuch, Minderjährige in ihrer Freiheit einzuschränken, die Eltern ihrer Erziehungsberechtigung zu enteignen und in den kommenden Generationen bestimmte Meinungen und gesellschaftliche Normen zu erzwingen. Das hatten wir in Deutschland zuletzt in der DDR, davor im Dritten Reich, ich bin gespannt, wo das noch hinführt. Ich bin schon seit Monaten am Grübeln, in welchen Fällen der Staat, die Gesellschaft, die Vormünder und in welchen das Kind selbst über seine Erziehung bestimmen sollte, und hoffe, dass ich bald zu einem Ergebnis kommen werde.

In Deutschland muss ein jeder junger Mensch 9 Monate Zwangsarbeit leisten, sofern er von bestimmten Leuten als körperlich in der Lage erachtet wird, Soldat zu sein, unabhängig davon, ob diese angeblichen körperlichen Fähigkeiten für die Ausübung der Zwangsarbeit vonnöten sind. Frauen werden automatisch als ungeeignet eingestuft, Männer müssen sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen, die unter Anderem eine Untersuchung des Urins, ein genaues Horchen auf Herz- und Lungenfunktion, eine Einschätzung des Äußeren des Körpers und das Betasten eines willkürlich ausgewählten Teils des Geschlechtsorgans während eines erzwungenen Hustens einschließt. Weiterhin werden sie zu ihrer Krankheitsgeschichte, zu der ihrer Verwandten und zu ihrer psychischen Belastbarkeit befragt.

Beim Antritt des Zivildienstes wird eine weitere „Untersuchung“ durchgeführt. Hier wird der Zivildienstleistende zu seiner vergangenen und aktuellen Krankheitsgeschichte befragt und hat per Vertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Urin wird erneut untersucht. Da der Zwangsarbeiter während der Zeit seiner Beschäftigung über eine spezielle Krankenversicherung versichert ist, die nur in bestimmen Fällen zahlen will, soll so sicher gestellt werden, dass es für sie nicht zu teuer wird.

Arbeitet der Zivildienstleistende in einem Krankenhaus, so muss er ein drittes Mal „gemustert“ werden. In einer Gewerkschaftsverordnung steht, dass alle Mitarbeiter eines Krankenhauses auf einen ausreichenden Hepatitis-B-Schutz untersucht werden müssen. Der Grund: Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, an Hepatitis B zu erkranken, wenn man mit Blut in Berührung kommt. Und auch Mitarbeiter der EDV-Abteilung oder andere, die nie mit Patienten Kontakt haben, könnten ja unter mysteriösen Umständen mit Blut Kontakt haben.

Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter für Krankheiten oder Verletzungen, die sich dieser während des Arbeitsverhältnisses zuzieht, zu entschädigen, indem er ihm einerseits eine bestimmte Behandlung finanziert und andererseites eventuell eine Rente bezahlt. Da aber im Falle von Hepatitis B nicht nachweisbar ist, ob die „Infektion“ innerhalb der Arbeitsstelle oder außerhalb geschehen ist, kann nicht eindeutig entschieden werden, ob die Krankenkasse oder die Arbeitnehmerversicherung die Kosten tragen müsste, deswegen wird die Impfung vorgeschrieben.

Um sicherzustellen, dass ein Schutz vorliegt, reicht der Eintrag im Impfpass den Ärzten nicht aus. Es muss das Blut des Mitarbeiters untersucht werden, um festzustellen, ob die Impfung anscheinend erfolgreich war. Um das Blut zu untersuchen, muss der Mensch körperlich versehrt werden, indem ihm mit einer Nadel Blut entnommen wird.

Bei mir wollte die Untersuchung einen Monat nach Dienstantritt durchgeführt werden. Als ich die Blutabnahme verweigerte, versuchte mir die Ärztin wie immer ein schlechtes Gewissen einzureden. Nachdem das nicht funktionierte, tat sie so, als fühlte sie sich persönlich durch meine Einstellung angegriffen. Als auch das keine Wirkung zeigte, begann sie, sich über mich lustig zu machen und füllte schließlich den Untersuchungsbogen mit einem in ihrer Erbostheit hingekrakelten „Untersuchung nicht durchführbar, der Mitarbeiter verweigert jegliche Form der Blutabnahme“ aus.

Einige Tage später wurde mir eröffnet, dass ich meine Zivildienststelle in absehbarer Zeit wechseln müsste. (Nebenbei: Es verletzt eindeutig die Schweigepflicht, zu erwähnen, dass bisher kein anderer Mitarbeiter eine Blutabnahme verweigert hat.) Sofort wurde mir der Patientenkontakt (ich musste bis dahin einmal in der Woche einem Patienten die Elektroden für ein EKG anlegen) untersagt, mit der Begründung, man wisse nicht, welche Krankheit ich verheimlichen wolle und wolle eine Gefährdung der Patienten ausschließen. Also versetzte man mich in die technische Versorgungszentrale, bis ich eine neue Stelle gefunden hätte. Komischerweise befürchtete man nicht, dass ich Giftgas in die Luftversorgungsanlage des Krankenhauses einleiten würde, zu der ich dort Zugang hatte. Oder eine Bombe in einen Wäschebehälter installieren, die dort vollautomatisch auf die Stationen versandt wurden.

Wenige Leute (Anerkennung an die vier) hatten Verständnis für meine Entscheidung.

Argument 1: Die Blutuntersuchung dient dem Schutz des Mitarbeiters. Das kann allerdings nicht stimmen, denn an Praktikanten wird die Untersuchung nicht durchgeführt, und an einem Viertel der Mitarbeiter, mit denen ich über die Sache sprach, war ebenfalls keine Untersuchung durchgeführt worden, obwohl diese teilweise regen Patientenkontakt hatten. (Die Leute, die sich verantwortlich fühlten, mich mit diesem Argument zu überzeugen, fühlten sich nicht verantwortlich für diese Tatsache und gaben die Verantwortung plötzlich an andere ab.)

Argument 2: Die Blutuntersuchung dient dem Schutz der Patienten. Das kann allerdings nicht stimmen, wie verantwortungslos wäre es denn gewesen, dass ich einen Monat lang ohne Untersuchung Patientenkontakt hatte?

Argument 3: Die Folgen einer Hepatitis-B-Erkrankung überwiegen stark, eine Blutabnahme ist doch nur ein kleiner Pieks. Dazu sage ich: Dass ich in dem Krankenhaus Hepatitis-B-gefährdet bin, ist alles andere als nachgewiesen, und mit einem „kleinen Pieks“ vergleichbar ist eine Blutabnahme auch nicht. (Wie erklärt ihr euch, dass eine Frau bei einer Vergewaltigung Schmerzen empfindet, obwohl mit ihr körperlich das gleiche passiert wie bei gewolltem Sex?)

Ich fasse also zusammen: Das schulmedizinische Hirngespinst von Risiken und Wahrscheinlichkeiten stellt fest, dass ich im Dienst Hepatitis-B-gefährdet bin. Weil rechtlich nicht klar ist, wer im Falle einer Hepatitis-Erkrankung eine Behandlung bezahlen müsste, die ich ablehnen würde, muss ich auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten. Und weil ich das nicht tue, hält man mich für nicht in der Lage, selbst für mich zu entscheiden und das „Risiko“ auf mich zu nehmen und verbietet mir deshalb, in einem Krankenhaus zu arbeiten. Zusätzlich führt meine Berufung auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit zu Misstrauen unter Menschen, die mir einst Patientendaten und Patienten anvertrauten.

Unser deutscher Sozialstaat hat es tatsächlich geschafft, mich von meiner Zwangsarbeit zu feuern!

Deutsches Recht I

Posted on: December 1st, 2008

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,593141,00.html
„Die Nacktspiele seien erst bekannt geworden, als eine Mutter berichtete, dass ihr Sohn ihr von einem sexuellen Kontakt zwischen einem Jungen und einem Mädchen erzählt habe.“

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/nacktraum-kita-fuer-4-wochen-geschlossen_artikel_1225959928922.html
„Rund zwei Drittel der Kinder würden von ihren Eltern derzeit aus Verunsicherung zu Hause behalten, sagte der Sprecher.“

Die armen Kinder werden nie wieder richtig lieben können… wenn sie ihre Tracht Prügel von den Eltern erhalten haben, ein sexueller Kontakt zwischen einem Jungen und einem Mädchen ist schließlich eine abscheuliche Sünde! Geradezu widernatürlich!

Gedanken eines „Musikpiraten“

Posted on: March 7th, 2008

Das Hören von Musik, genau wie die Benutzung von Software, das Ansehen von Filmen und der Konsum vieler weiterer urheberrechtsgeschützter Artikel selbst scheint kostenlos zu sein. Schließlich ist die Musik im Radio, im Fernsehen und an jeder Straßenecke zu vernehmen, sogar selbst auszuwählen, welche Musik man hören möchte, ist durch Dienste wie Last.fm gratis. Für die Software, die man in der Arbeit, der Schule oder der Bücherei verwendet, zahlt man auch nichts, wenn man sie benutzt, und Filme kann man jeden Tag im Fernsehen sehen.

Was bezahle ich also, wenn ich mir eine CD, eine DVD oder einen Kinobesuch kaufe? Die Musik, die Software und der Film an sich scheinen ja nichts zu kosten, also muss es das drumherum sein, was den Preis ausmacht. 20 € für ein Cover, eine Hülle und einen Datenträger? 7 € für eine große Leinwand, Gesellschaft und Atmosphäre? Ein bisschen teuer, vielleicht, rentiert sich das denn? Auf das Cover, die Hülle und den Datenträger verzichte ich doch gerne, um den Preis zu drücken, und beschränke mich auf die Musik. Die ist doch bekanntlich kostenlos, was ist also so schlimm daran, sie von anderen Leuten zu kopieren?